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14.06.2026

Bürokratischer Basler Sonderweg

Betriebe müssen Lohnabzüge für Steuern vornehmen

Das Basler Stimmvolk hat mit 53% einem automatischen Steuerabzug zugestimmt. Arbeitgeber mit über 50 Angestellten müssen künftig 10 Prozent des Lohnes direkt ans Steueramt überweisen. Allerdings gibt es eine Opting-Out-Option für Arbeitnehmer.

Mit dem Ja zum Lohnabzug verlagert Basel-Stadt erneut staatliche Aufgaben auf die Unternehmen. Betriebe ab 50 Mitarbeitenden müssen ein neues Abzugssystem einführen. Das führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand und rechtlichen Unsicherheiten.

Der freiwillige Abzug verfehlt zudem die Zielgruppe und betrifft nur einen sehr kleinen Teil der Steuerpflichtigen, verursacht aber flächendeckend Aufwand. Der Entscheid zum Lohnabzug steht exemplarisch für einen politischen Kurs, der auf neue Speziallösungen und mehr Regulierung setzt, statt auf bewährte Instrumente und Eigenverantwortung.


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