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14.06.2026
Die Waadt verankert Mindestlohn in ihrer Verfassung
Die dazugehörigen Gesetzesentwürfe lehnt das Volk ab
Die Stimmbevölkerung des Kantons Waadt stimmt dafür, den Grundsatz eines Mindestlohns in der Verfassung zu verankern, sprach sich jedoch gegen die dazugehörigen Gesetzesentwürfe aus.
Die Stimmberechtigten folgten der Linken und den Gewerkschaften und nahmen eine Verfassungsinitiative mit rund 49 Prozent der Stimmen an, dies bei 46 Prozent Nein-Stimmen und 5 Prozent leeren Stimmzetteln. Die Gesetzesinitiative, die die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde vorsah, wurde hingegen abgelehnt.
Der Gegenvorschlag des Staatsrats, der denselben Lohn vorsah, aber den Gesamtarbeitsverträgen Vorrang einräumte und mehrere Ausnahmen vorsah, scheiterte knapp. Nun ist unklar, wie es mit diesem Waadtländer Mindestlohn weitergeht, da sowohl die Gesetzesinitiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt wurden.
In der Schweiz kennen bisher die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt einen Mindestlohn. Im Jura, im Tessin und in Basel-Stadt haben allerdings allgemeinverbindlich erklärte Landes-Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor den kantonalen Mindestlöhnen. Die Kantone Baselland, Solothurn und Freiburg haben die Einführung eines Mindestlohns abgelehnt.
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Dossier: Arbeitsrecht
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